This site uses cookies.
Some of these cookies are essential to the operation of the site,
while others help to improve your experience by providing insights into how the site is being used.
For more information, please see the ProZ.com privacy policy.
Ich übersetze oft Heiratsurkunden aus dem Englischen ins Spanische, aus indien oder Pakistan, und (auf Spanisch) ledig ist mir lieber. Zugegeben, dass die Jungfräulichkeit im Mutterland wichtig ist, in Europa hört sich das aber nicht gut an.
Klar ist wohl inzwischen, dass man die gemeinte Bedeutung des Worts nicht allein aus der Urkunde erkennen kann. Jeder hier kann z. B. eine Urkunde sehen, in der es auch den Bräutigam betrifft – und bisher hat die Fragestellerin sich nicht die Mühe gemacht, zu sagen, ob es hier um Frau oder Mann geht. Vielleicht reden wir hier über genau so eine Urkunde.
"In Indien denken die Menschen so und so", das besagt gar nichts, wenn die betroffene Person z. B. eine US-amerikanische Arbeitnehmerin ist. Außerdem: In Indien ist der Laizismus in der Verfassung verankert, da wäre es schon merkwürdig, in amtliche Formulare solche Angaben aufzunehmen.
"Kunden fragen"? Falls der Kunde eine Agentur ist, warum sollte er es besser wissen als die Diskutanten hier? Und falls der Endkunde die in der Urkunde erwähnte Person ist, darf man ohnehin keinesfalls von ihm behauptete Fakten so in die übersetzte Urkunde übernehmen, als hätten sie im Original gestanden.
Was als Alternative bleibt, ist eigentlich nur eine Übersetzung mit Anmerkung. Allein auf Vermutungen hin eine "wörtliche" Übersetzung zu wählen oder "den Kunden zu fragen", das widerspricht dem Eid des Urkundenübersetzers.
A virgin is a virgin, and it shold be translated verbatim.
In India, a virgin status is an important fact, unlike in the EU where it is a standard practice to fuck around, pre- or post-marriage. Pardon my French.
In dem von dir zitierten Text steht, dass der Richter das für eine Fehlübersetzung gehalten hat. Er war also NICHT der Meinung, das Wort "virgin" würde in solchen Dokumenten tatsächlich grundsätzlich "ledig" bedeuten.
Und in dem Text steht auch: "Further, any errors in the marriage documents were not those of the appellant who did not complete them but rather those of the solemnizer of the marriage ('such people having only religious knowledge and usually uneducated') and the translator into English who 'inadvertently' wrote 'N/A', and the software system which automatically picked up the word 'virgin'".
Wenn auch beim Mann „virgin“ stehen kann, unterstützt das m.E. eher die Annahme, dass einfach „ledig“ gemeint ist. (So wie das auch der britische Richter in meinem oben genannten Fall angenommen hat.)
Wenn man Google bemüht, um rauszufinden, welche Arten des "marital status" es in Indien gibt, dann findet man auf amtlichen Seiten: "Never Married, Married, Widowed, Divorced, Separated, Unspecified". Andere Arten habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Vielleicht lohnt eine Recherche, ob das auch hier so verwendet worden sein könnte? In französischen Formularen und Urkunden bedeutet "vierge" schlicht und ergreifend: KEIN EINTRAG ;-)
Hierzulande früher: Entweder "ledig" ankreuzen oder etwas anderes. Hierzulande heute: Wer gar nichts (anderes) ankreuzt und nachweist, gilt als ledig. Immer u. automatisch, lebenslang. Die Option "Ledig" ist in neueren Formularen in Dtld. nicht mehr im Angebot. War/ist zumindest bei mir so, ist aber auch nicht mein bevorzugtes Wissensgebiet ;-)
wenn eine Person vorübergehend nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, steht das dann auch in den Papieren. Ledig steht nur dann da, wenn man nie verheiratet war.
Die Frage wurde hier übrigens schon einmal im Zusammenhang mit einer ähnlichen Urkunde aus Pakistan gestellt. Es gab zwar keine Antwort, aber vielleicht ein paar nützliche Hinweise im Diskussionsbereich – u. a. das verlinkte Formular der deutschen Botschaft in Islamabad kann interessant sein:<br><br>http://www.proz.com/kudoz/english_to_german/certificates_dip... stimme ich dem Kollegen Keller zu. Was da im Deutschen stehen würde, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, was da im Original steht. (Ein Todesurteil kann ich beim Übersetzen ja auch nicht in lebenslange Haft verwandelt, „weil es in Deutschland keine Todesstrafe gibt“.)<br><br>Nachtrag:<br>Hier ein Fall, in dem ein britischer Richter über den Ehestand „virgin“ in der englischen Übersetzung einer pakistanischen Heiratsurkunde stolperte: in an English version of the marriage registration certificate it gives the appellant's marital status as 'virgin' which the judge took to be a mistranslation for 'single'<br>https://tribunalsdecisions.service.gov.uk/utiac/39204
Es ist eine Urkunde, da darf man grundsätzlich nicht den Sinn verändern.
Ob man in Deutschland zwischen "derzeit nicht verheiratet" und "noch nie verheiratet gewesen" unterscheidet, ist irrelevant. Relevant ist allein, was beim Erstellen der Urkunde am Ort des Erstellens gegolten hat.
Außerdem ist eine Übersetzung "ins Deutsche" keine Übersetzung "für Deutschland". Deutsch spricht man offiziell auch in anderen Ländern (sogar in Afrika), und in denen können ganz andere Sitten gelten. Eine Urkunde ist aber per se nicht landesabhängig.
Ledig - vermutlich Zustimmung - dennoch die Frage:
22:07 Apr 27, 2017
Eheschließungsunbedenklichkeitsbescheinigung - also nicht (noch nie) oder nicht mehr verheiratet, weil inzwischen geschieden, verwittwet - evtl. auch nur vorübergehend getrennt lebend...?
Andere Länder ;-)
Automatic update in 00:
Answers
5 mins confidence: peer agreement (net): +6
ledig
Explanation: you will never find the above physical detail in an official German passport etc. She is not married, that's all.
Renate Radziwill-Rall France Local time: 21:03 Native speaker of: German, French PRO pts in category: 23