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Welche Auftragsbeschreibung soll ich auf der Rechnung schreiben?
Thread poster: Carla Bindenberg
Carla Bindenberg Germany Local time: 21:23 German to French + ...
Jan 8, 2020
Hallo Allerseits!
frohes Neues Jahr!
Vielen Dank für eure ständige Hilfe auf diesem Forum...
Ein neuer Kunde von mir braucht eine internationale Hostess (bei Veranstaltungen, vor Ort bei der Firma, Empfang von internationalen Kunden in Werkstätten...). Er ist mit meinem Honorar einverstanden und ich muss wie üblich eine Rechnung erstellen. Nun ich habe mich früher beim Finanzamt als Übersetzerin/Dolmetscherin gemeldet.
Vielen Dank für eure ständige Hilfe auf diesem Forum...
Ein neuer Kunde von mir braucht eine internationale Hostess (bei Veranstaltungen, vor Ort bei der Firma, Empfang von internationalen Kunden in Werkstätten...). Er ist mit meinem Honorar einverstanden und ich muss wie üblich eine Rechnung erstellen. Nun ich habe mich früher beim Finanzamt als Übersetzerin/Dolmetscherin gemeldet.
Soll ich einfach "Tätigkeit: internationale Hostess / Sprache: italienisch/englisch...hat x Stunden gearbeitet..." auf der Rechnung schreiben? Darf ich als Hostess arbeiten?
Danke nochmals für eure Meinung & einen schönen Tag! VG Carla ▲ Collapse
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Rolf Keller Germany Local time: 21:23 English to German
Jedenfalls sind Hostessen keien Freiberuflerinnen
Jan 9, 2020
Carla_B wrote:
Darf ich als Hostess arbeiten?
Natürlich, das darf jede/r. ABER: Das ist keine freiberufliche Tätigkeit, sondern eine "gewerbliche". Damit fielen die Freiberuflerprivilegien für diese Tätigkeit weg, du müsstest einen Gewerbeschein haben und beide Tätigkeiten (freiberufliche und gewerbliche) buchführungsmäßig trennen.
Wenn du aber nur wenig als Hostess arbeitest und fast dein gesamtes Einkommen aus Übersetzen/Dolmetschen beziehst, dann wird das vom Finanzamt ohne Gewerbeanmeldung toleriert. Obendrein dolmetschst du ja auch bei dem Job.
Ich persönlich würde wahrscheinlich "Leistungen als Begleitdolmetscherin" in die Rechnung schreiben. Der Kunde weiß ja, was es ist. Wie oben gesagt, es muss wenig sein und nicht regelmäßig. Ansonsten: nur mit Gewerbeschein. Entscheiden musst du aber ganz allein.
Mit Gewerbeschein wäre alles ok, wenn es da nicht noch das Problem "verbotene Scheinselbstständigkeit" gäbe. Wenn das Finanzamt die Hostessen-Tätigkeit als scheinselbstständige Tätigkeit betrachtet, bekommen du und dein Auftraggeber Probleme. https://www.promotionbasis.de/promotion-tipp-nebenjob-scheinselbststaendigkeit.html Zu diesem Punkt sage ich nichts, um keine falschen Tipps zu geben.
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