Darf vereidigter Übersetzer bei Notariatstermin dolmetschen? Thread poster: Karin Maack
| Karin Maack Germany Local time: 13:45 English to German
Es ist eine komplizierte Sache: In einer Familienangelegenheit (Deutschland - Australien) habe ich eine eidesstattliche Erklärung übersetzt. Die australische Anwältin hat danach Veränderungen am Text vorgenommen und es wird verlangt, dass die Übersetzerin (ich) dem Mandanten vorliest, bzw. übersetzt, was da jetzt drin steht, bevor er die eidesstattliche Versicherung ablegt. Eigentlich gut nachvollziehbar. Für mich besteht das Problem darin, dass das, was ich tun soll, eigentlich die... See more Es ist eine komplizierte Sache: In einer Familienangelegenheit (Deutschland - Australien) habe ich eine eidesstattliche Erklärung übersetzt. Die australische Anwältin hat danach Veränderungen am Text vorgenommen und es wird verlangt, dass die Übersetzerin (ich) dem Mandanten vorliest, bzw. übersetzt, was da jetzt drin steht, bevor er die eidesstattliche Versicherung ablegt. Eigentlich gut nachvollziehbar. Für mich besteht das Problem darin, dass das, was ich tun soll, eigentlich die Arbeit eines Dolmetschers und eines Notars ist. Darf ich das? ▲ Collapse | | | Müsste gehen | Nov 22, 2019 |
Hallo Karin, das sollte klappen. Dolmetschen ohne Ad Hoc-Vereidigung beim Notar war in jedem Fall nie ein Problem, für keinen der Anwesenden, und auch nicht für die Justiz. Ohne Ad Hoc-Vereidigung deshalb, weil das glaube ich rein technisch gesehen eigentlich nur ein Richter machen kann, kein Notar (bin mir aber nicht sicher, denn der Notar ist ja Urkundsperson und hat ggf. solche Befugnisse doch). PS: Es ist nicht zutreffend, dass jeder wichtige Vorgang/... See more Hallo Karin, das sollte klappen. Dolmetschen ohne Ad Hoc-Vereidigung beim Notar war in jedem Fall nie ein Problem, für keinen der Anwesenden, und auch nicht für die Justiz. Ohne Ad Hoc-Vereidigung deshalb, weil das glaube ich rein technisch gesehen eigentlich nur ein Richter machen kann, kein Notar (bin mir aber nicht sicher, denn der Notar ist ja Urkundsperson und hat ggf. solche Befugnisse doch). PS: Es ist nicht zutreffend, dass jeder wichtige Vorgang/jedes essentielle Rechtsgeschäft immer automatisch einen vereidigten Dolmetscher erfordert. Du musst es halt nur können, das Dolmetschen/Stehgreifübersetzen/mündliche Übersetzen vom Blatt - und Du musst mit Menschen umgehen können - das ist eigentlich schon alles. Viele Grüße ▲ Collapse | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Darf vereidigter Übersetzer bei Notariatstermin dolmetschen? Wordfast Pro | Translation Memory Software for Any Platform
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