Wirklich ein Versicherungs*beauftragter*? Dieser ist, soweit ich weiß, ein Angestellter (siehe z.B. hier:
https://www.sparkassenvs.de/wp-content/uploads/2019/03/Versi... und bekommt somit keine Provision, sondern ein Gehalt. Ansonsten gibt's noch sog. "erfolgsabhängige Vergütung."
Steht ansonsten noch was in dem Kündigungsschreiben, was Bezug zu den Erstattungen seitens des "Beauftragten" (wahrsch. eher Makler od. Vertreter) hat? Ein Satz ist fürs Verständnis seitens der Außenstehenden immer etwas mager.