Gewerbeanmeldung als Übersetzer ??? (Deutschland)
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Maja_K
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Feb 4, 2019

Hallo zusammen,

Bitte um Euere Meinung/Erfahrungen bezüglich meiner Situation:

Das Finanzamt hat bei mir das Status "Freiberufler" als Übersetzer nicht anerkannt, sondern in meinem Fall handelt es sich anscheinend um eine gewerbliche Nebentätigkeit. Also, die Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir gesagt, dass es gründsätzlich so ist, wenn ich kein Hochschulstudium in Sprachen habe, dann ist es nicht mehr freiberufliche Tätigkeit. Als Erstes, das steht nirgendwo
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Hallo zusammen,

Bitte um Euere Meinung/Erfahrungen bezüglich meiner Situation:

Das Finanzamt hat bei mir das Status "Freiberufler" als Übersetzer nicht anerkannt, sondern in meinem Fall handelt es sich anscheinend um eine gewerbliche Nebentätigkeit. Also, die Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir gesagt, dass es gründsätzlich so ist, wenn ich kein Hochschulstudium in Sprachen habe, dann ist es nicht mehr freiberufliche Tätigkeit. Als Erstes, das steht nirgendwo im Einkommensteuergesetz, Übersetzen ist ein Katalogberuf; ich sehe das nur als reine Interpretation des Gesetztes vom Finanzamt, was nicht immer richtig sein muss. Als Zweites, meine Tätigkeit entspricht alles was freiberufliche Tätigkeit bedeutet - vor allem, ich beschäftige keine andere Mitarbeiter, sondern ich leite die Aktivität selbst und bin eigenverantwortlich, bin tätig aufgrund "besonderer intellektueller erworbener Fähigkeiten". Als Drittes, ich habe nicht so einen hohen Betrag gemeldet, so dass ich diesen Gewerbesteuer zahlen muss [als Nebentätigkeit kann man nicht im Jahr so einen Betrag schaffen (ich denke)]. In der Zwischenzeit wurde mir eine neue Steuernummer zugeteilt, und jetzt muss noch "Gründungskonzept" für meine neue Firma erstellen (???), so dass ich offiziell die Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit kriegen kann. Soll ich Einspruch beim Finazamt einlegen?? Die Sachbearbeiterin hat damals vor Ort die Entscheidung gemacht, ohne meinen Hintergrund und Qualifikationen zu wissen, und sie hat gesagt: sogar zweisprachig aufgewachsene Übersetzter ohne Sprachstudium dürfen nicht freiberuflich Übersetzen ausüben. Ist es wirklich so??

Danke im Voraus für Euere Antworte.

Mit freundlichen Grüßen
Maja_K

[Edited at 2019-02-04 09:32 GMT]
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Thayenga
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Freiberufler Feb 4, 2019

Hallo Maja,

vielleicht hilft das weiter: ... See more
Hallo Maja,

vielleicht hilft das weiter: https://www.gewerbe-anmeldung.com/freiberufler_oder_gewerbetreibender_gewerbeschein_fuer_freiberufler_gewerbebetrieb.html

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/wann-wird-ein-uebersetzer-gewerblich-taetig

Da du keine Aufträge vergibst, also keine Agentur bist, ist deine Tätigkeit freiberuflich.

Hast du einen Abschluss in Deinen Sprachen? Es muss nicht zwingend ein Hochschulstudium sein. Die IHK Prüfung genügt. Bist du Mitglied in einem Berufsverband? Dort könnte die Rechtsberatung den Fall eindeutig klären.
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Kay-Viktor Stegemann
 
Steffen Walter
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Übersetzer = freiberufliche Tätigkeit Feb 4, 2019

Hallo Maja,

deine Sachbearbeiterin ist offensichtlich falsch informiert. Die Begründung eines fehlenden Hochschulstudiums ist jedenfalls irrig, zumal der Beruf des Übersetzers nicht geschützt ist, also schon aus diesem Grund nicht zwingend einen Hochschulabschluss erfordert (und schon gar keinen in Sprachen - es gibt z. B. auch viele Ingenieure als Quereinsteiger). Der Beruf des Übersetzers fällt grundsätzlich unter die freiberuflichen Tätigkeiten, für die kein Gewerbe anzum
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Hallo Maja,

deine Sachbearbeiterin ist offensichtlich falsch informiert. Die Begründung eines fehlenden Hochschulstudiums ist jedenfalls irrig, zumal der Beruf des Übersetzers nicht geschützt ist, also schon aus diesem Grund nicht zwingend einen Hochschulabschluss erfordert (und schon gar keinen in Sprachen - es gibt z. B. auch viele Ingenieure als Quereinsteiger). Der Beruf des Übersetzers fällt grundsätzlich unter die freiberuflichen Tätigkeiten, für die kein Gewerbe anzumelden ist (Katalogberufe, wie du schon angegeben hast), so lange du nur als eigenverantwortliche Einzelunternehmerin (d. h. ohne weitere Rechtsform wie GbR, GmbH o. ä.) in deinen eigenen Sprachkombinationen arbeitest und kein Agenturmodell praktizierst. Und wenn du als Freiberuflerin tätig bist, musst du unabhängig von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens überhaupt keine Gewerbesteuer abführen.

Siehe dazu u. a. auch https://www.leipzig.ihk.de/mediathek/Gewerbetreibender%20oder%20Freiberufler.pdf
"Freie Berufe setzen eine Tätigkeit voraus, der nicht unbedingt ein Hochschulstudium vorangegangen sein muss. Es muss sich nur um eine Ausbildung wissenschaftlicher Art handeln. Darunter fallen auch das Selbststudium oder durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse. Die Kenntnisse müssen dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen."
"Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer."

Ich würde der Entscheidung der Sachbearbeiterin auf jeden Fall widersprechen und mich dabei von einem Steuerberater unterstützen lassen.

Viele Grüße

Steffen
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Kay-Viktor Stegemann
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In memoriam
Hört sich falsch an Feb 4, 2019

Bei mir ist es jedenfalls nicht so. Ich habe auch kein Sprachenstudium, bin Seiteneinsteiger und trotzdem Freiberufler. Zumindest hat mein Finanzamt (LK Osterholz) mich problemlos als Freiberufler anerkannt (bei mir hat die Sachbearbeiterin zwar fröhlich "Dolmetscher" in die Berufsbezeichnung geschrieben, aber auf den Irrtum habe ich sie dann auch nicht mehr aufmerksam gemacht, ist mir auch egal).

Ich glaube nicht, dass die Frage, ob Freiberufler oder nicht, irgendetwas mit der Aus
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Bei mir ist es jedenfalls nicht so. Ich habe auch kein Sprachenstudium, bin Seiteneinsteiger und trotzdem Freiberufler. Zumindest hat mein Finanzamt (LK Osterholz) mich problemlos als Freiberufler anerkannt (bei mir hat die Sachbearbeiterin zwar fröhlich "Dolmetscher" in die Berufsbezeichnung geschrieben, aber auf den Irrtum habe ich sie dann auch nicht mehr aufmerksam gemacht, ist mir auch egal).

Ich glaube nicht, dass die Frage, ob Freiberufler oder nicht, irgendetwas mit der Ausbildung zu tun hat. Wenn das FA der Meinung ist, dann lass dir dazu doch die rechtliche Grundlage nennen. Und wie kommt es auf gewerbliche "Nebentätigkeit"? Hast du noch einen Hauptberuf?

Ein Gewerbe könnte es auch dann sein, wenn du noch andere Dienstleistungen bietest, die nicht in den Katalog fallen, zum Beispiel IT-Beratung, oder wenn du Leistungen vermittelst, zum Beispiel andere Übersetzer, oder deren Leistungen weiterverkaufst.

Ob du Einspruch einlegen solltest? Die Frage ist, ob sich das lohnt. Eine Gewerbeanmeldung ist mit etwas mehr Aufwand verbunden, du wirst zwangsweise IHK-Mitglied, und du musst ggf. Gewerbesteuer zahlen. Das mit dem "Gründungskonzept" hört sich auch falsch an, was hat das Finanzamt damit zu tun? Oder stammt das von einem anderen Amt? Hast du irgendwelche Existenzgründer-Hilfen beantragt?
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Feinstein
 
Thayenga
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Freiberufler Doppelter Eintrag Feb 4, 2019

Vielleicht hilft das weiter:

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Vielleicht hilft das weiter:

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/wann-wird-ein-uebersetzer-gewerblich-taetig

https://www.gewerbe-anmeldung.com/freiberufler_oder_gewerbetreibender_gewerbeschein_fuer_freiberufler_gewerbebetrieb.html

Hast du einen Abschluss, der dich als Übersetzerin erkennbar macht? Z. B. IHK-Prüfung. Bist du Mitglied in einem Berufsverband? Dort kann man dir weiterhelfen.

Leider erschien mein erster Beitrag nicht, daher doppelt. Die technische Störung tut mir leid.

[Edited at 2019-02-04 09:43 GMT]
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Dana Whiston
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Einspruch einlegen Feb 4, 2019

Liebe Maja,

ich würde in jedem Fall Einspruch einlegen. Ich würde dir aber raten, dich dabei von einem Steuerberater vertreten zu lassen.
Ich kenne einen Fall, wo einer Unternehmensberatung die freiberufliche Tätigkeit abgesprochen wurde (ist ein katalogähnlicher Beruf, also noch etwas schwieriger). Sie musste dann nachweisen, dass sie sich ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit angeeignet hatte. Das war für sie unglaublich schwierig, denn sie kon
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Liebe Maja,

ich würde in jedem Fall Einspruch einlegen. Ich würde dir aber raten, dich dabei von einem Steuerberater vertreten zu lassen.
Ich kenne einen Fall, wo einer Unternehmensberatung die freiberufliche Tätigkeit abgesprochen wurde (ist ein katalogähnlicher Beruf, also noch etwas schwieriger). Sie musste dann nachweisen, dass sie sich ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit angeeignet hatte. Das war für sie unglaublich schwierig, denn sie konnte relativ wenig über die jeweiligen Auftraggeber preisgeben aufgrund von Verschwiegenheitserklärungen. Das ist schon manchmal etwas schwachsinnig...
Ich denke, bei einem Katalogberuf sollte es eigentlich keine Frage sein, ob dort ein Gewerbe vorliegt. Als jemand, der jahrelang beim Steuerberater in Berlin gearbeitet hat, muss ich aber sagen, es kommt sehr auf den Finanzbeamten/die Finanzbeamtin an, wie erfolgreich so ein Einspruch ist.


[Edited at 2019-02-04 09:43 GMT]
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Steffen Walter
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Hierarchieebenen Feb 4, 2019

Dana Whiston wrote:

Liebe Maja,

ich würde in jedem Fall Einspruch einlegen. Ich würde dir aber raten, dich dabei von einem Steuerberater vertreten zu lassen.
Ich kenne einen Fall, wo einer Unternehmensberatung die freiberufliche Tätigkeit abgesprochen wurde (ist ein katalogähnlicher Beruf, also noch etwas schwieriger). Sie musste dann nachweisen, dass sie sich ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit angeeignet hatte. Das war für sie unglaublich schwierig, denn sie konnte relativ wenig über die jeweiligen Auftraggeber preisgeben aufgrund von Verschwiegenheitserklärungen. Das ist schon manchmal etwas schwachsinnig...
Ich denke, bei einem Katalogberuf sollte es eigentlich keine Frage sein, ob dort ein Gewerbe vorliegt. Als jemand, der jahrelang beim Steuerberater in Berlin gearbeitet hat, muss ich aber sagen, es kommt sehr auf den Finanzbeamten/die Finanzbeamtin an, wie erfolgreich so ein Einspruch ist.


[Edited at 2019-02-04 09:43 GMT]


Wenn der Einspruch bei dem/der betreffenden Sachbearbeiter/in nicht erfolgreich ist, muss man eben im nächsten Schritt auf die nächsthöhere Hierarchieebene gehen, ggf. bis zur Amtsleitung. Dabei würde ich aber wie schon geschrieben unbedingt auf einen Steuerberater zurückgreifen, der dann auch entsprechend "hieb- und stichfest" argumentieren kann.


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zur Not bis vors Finanzgericht Feb 4, 2019

Ich würde dem zustimmen. Ich wollte auch nur andeuten, dass der Einspruch nicht unbedingt erfolgreich sein muss, da mitunter Finanzbeamte nicht mit sich reden lassen. Zur Not muss man eben bis vors Finanzgericht.

Steffen Walter wrote:

Dana Whiston wrote:

Liebe Maja,

ich würde in jedem Fall Einspruch einlegen. Ich würde dir aber raten, dich dabei von einem Steuerberater vertreten zu lassen.
Ich kenne einen Fall, wo einer Unternehmensberatung die freiberufliche Tätigkeit abgesprochen wurde (ist ein katalogähnlicher Beruf, also noch etwas schwieriger). Sie musste dann nachweisen, dass sie sich ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit angeeignet hatte. Das war für sie unglaublich schwierig, denn sie konnte relativ wenig über die jeweiligen Auftraggeber preisgeben aufgrund von Verschwiegenheitserklärungen. Das ist schon manchmal etwas schwachsinnig...
Ich denke, bei einem Katalogberuf sollte es eigentlich keine Frage sein, ob dort ein Gewerbe vorliegt. Als jemand, der jahrelang beim Steuerberater in Berlin gearbeitet hat, muss ich aber sagen, es kommt sehr auf den Finanzbeamten/die Finanzbeamtin an, wie erfolgreich so ein Einspruch ist.


[Edited at 2019-02-04 09:43 GMT]


Wenn der Einspruch bei dem/der betreffenden Sachbearbeiter/in nicht erfolgreich ist, muss man eben im nächsten Schritt auf die nächsthöhere Hierarchieebene gehen, ggf. bis zur Amtsleitung. Dabei würde ich aber wie schon geschrieben unbedingt auf einen Steuerberater zurückgreifen, der dann auch entsprechend "hieb- und stichfest" argumentieren kann.


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Erwin Höhne
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Gewerbeanmeldung als Übersetzer Feb 4, 2019

Hallo Maja,
ich schließe mich den bisher geschriebenen Kommentaren an. Die Dame beim Finanzamt hat Dich zu unrecht nicht als freiberufliche Übersetzerin eingestuft. Ich bin Quereinsteiger ohne Studium mit langjähriger Erfahrung in der Wirtschaft, seit vielen 18 Jahren als Freiberufler ohne Studium tätig und hatte diesbezüglich niemals Probleme mit dem Finanzamt. Lass Dich nicht unterkriegen.
Freundliche Grüße aus Messel
Erwin Höhne


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Trotzdem Freiberufler Feb 4, 2019

Zuerst ein großes danke allen, die hier geantwortet haben, ihr habt bestätigt, was ich schon früher vermutet habe...

Das Ding ist, ich war schon bei einer Steuerberaterin bevor ich zu Finanzamt ging (ich wollte meine Vermutungen bestätigen), und erstaunlicherweise hat sie mir dieselbe Antwort wie das FA später gegeben - du hast keine Sprachen studiert, es kann sein, das FA entscheidet, dass du ein Gewerbetreibender bist. Also, ist es möglich, dass ein Steuerberater sol
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Zuerst ein großes danke allen, die hier geantwortet haben, ihr habt bestätigt, was ich schon früher vermutet habe...

Das Ding ist, ich war schon bei einer Steuerberaterin bevor ich zu Finanzamt ging (ich wollte meine Vermutungen bestätigen), und erstaunlicherweise hat sie mir dieselbe Antwort wie das FA später gegeben - du hast keine Sprachen studiert, es kann sein, das FA entscheidet, dass du ein Gewerbetreibender bist. Also, ist es möglich, dass ein Steuerberater solche Dinge nicht weiß? ... Ja, die Steuerberaterin ist anscheinend in Lohnsteuer spezialisiert, aber trotzdem...

Übersetzung ist eine Nebentätigkeit für mich, da ich mein primärer Job hier in Deutschland IT-Berater ist. Ich habe dafür einen Aufenthaltstitel (Blue Card), der keine selbständigen Tätigkeiten gestattet. Deswegen brauchte ich andere Erlaubnis und habe mich an Ausländerbehörden gewendet (sie sind für mich als Ausländer hier zuständig, so zu sagen). Unter anderem, als benötigte Unterlagen für diese Erlaubnis fordern sie das "Gründungskonzept", und weiß nicht was sie damit machen werden. Ich weiß nur, sie haben schon bezüglich meines Falls das FA konktaktiert, das FA hat mitgeteilt, dass ich ein "Gewerbetreibender" bin, und so habe ich "Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit" nach https://dejure.org/gesetze/AufenthG/21.html (Abs. 6) beantragt.

Ich mache keine IT-Beratung selbständig, ich habe keine solche Kunden, ich mache nur die Übersetzungen selbständig.

Als Freiberufler muss ich die EÜR Anlage abgeben oder ist es irgendwie anders mit diesen Einkünfte?

Ich habe dann noch eine Frage - was für einen Steuerberater soll ich jetzt suchen? Spezialisiert in welchem Gebiet? ...
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Steuerberater finden Feb 4, 2019

Ich würde mir einen Steuerberater/eine Steuerberaterin suchen, der/die auch andere Freiberufler vertritt. Oft wird ja auf der Webseite schon geworben, auf was er oder sie sich spezialisiert. Ansonsten kannst du auch mal per Mail oder telefonisch bei jemandem anfragen und direkt sagen, dass du jemanden brauchst, der dir dabei hilft, deinen Status als Freiberuflerin vom Finanzamt anerkennen zu lassen.

Du wirst vermutlich in diesem Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung abgeben? ... See more
Ich würde mir einen Steuerberater/eine Steuerberaterin suchen, der/die auch andere Freiberufler vertritt. Oft wird ja auf der Webseite schon geworben, auf was er oder sie sich spezialisiert. Ansonsten kannst du auch mal per Mail oder telefonisch bei jemandem anfragen und direkt sagen, dass du jemanden brauchst, der dir dabei hilft, deinen Status als Freiberuflerin vom Finanzamt anerkennen zu lassen.

Du wirst vermutlich in diesem Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung abgeben?

Ganz allgemein:

In deiner Einkommensteuererklärung musst du für deine selbständige Tätigkeit sowohl die Anlage S (bei gewerblicher Tätigkeit wäre das dann Anlage G) als auch die Anlage EÜR abgeben. In der Anlage S gibst du den Gewinn oder Verlust aus der Übersetzertätigkeit an, auf der Anlage EÜR werden dann die Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt.
(Dazu kommt Anlage N für die nichtselbständige Tätigkeit.)
Neben der Einkommensteuererklärung musst du eine Umsatzsteuererklärung abgeben. (Das gilt auch, wenn du unter der Kleinunternehmergrenze liegst. In dem Fall ist aber immer nur der Umsatz von diesem Jahr und dem Vorjahr einzutragen.)

Lass dich aber nicht einschüchtern von den vielen Formularen.
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Rolf Keller
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Was ist ein "Übersetzer"? Feb 4, 2019

Betrachten wir das Problem mal etwas allgemeiner. Ja, es gibt im EStG die Katalogberufe. Aber da rufe ich einfach mal "Achtung, semiotisches Dreieck": "Übersetzer" ist zunächst mal nur ein Wort. Aber was bedeutet es? Fällt der Nachbar Fritz, dessen Qualifikation sich auf 2 Jahre Englisch in der Hauptschule beschränkt und der sich gestern eine Blechtafel mit dem Wort "Übersetzer" an die Tür geschraubt hat, allein deswegen unter den Personenkreis, den der Staat durch das Freiberuflerp... See more
Betrachten wir das Problem mal etwas allgemeiner. Ja, es gibt im EStG die Katalogberufe. Aber da rufe ich einfach mal "Achtung, semiotisches Dreieck": "Übersetzer" ist zunächst mal nur ein Wort. Aber was bedeutet es? Fällt der Nachbar Fritz, dessen Qualifikation sich auf 2 Jahre Englisch in der Hauptschule beschränkt und der sich gestern eine Blechtafel mit dem Wort "Übersetzer" an die Tür geschraubt hat, allein deswegen unter den Personenkreis, den der Staat durch das Freiberuflerprivileg begünstigen wollte? Da würden viele der Mitleser hier lauthals "Nein!" rufen.

Nein, worum es dem Gesetzgeber seinerzeit ging, waren die Kriterien besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung. Das kann man sicherlich in der Gesetzesbegründung und in Kommentaren nachlesen. Lediglich aus Vereinfachungsgründen hat man den Katalog geschaffen. Das kann aber nicht bedeuten, dass der oben genannte Fritz automatisch Übersetzer ist. Der Gesetzgeber hat beim Aufstellen des Katalogs vorausgesetzt, dass die besondere berufliche Qualifikation in der Regel auf einer entsprechenden Ausbildung basiert. Jedenfalls ist der erwähnte Fritz eben kein Übersetzer im gewollten Sinne des Gesetzes.

Und da sind wir beim Knackpunkt der ganzen Sache: Ab wann ist Fritz wirklich Übersetzer und fällt somit unter den Katalog? Hier machen es sich die Finanzämter gern ebenso einfach wie z. B. der BDÜ und manch anderer Berufsverband: Wer ein einschlägiges Zeugnis hat, ist Übersetzer, Punkt. Eine der beliebten, eigentlich unzulässigen Gleichsetzungen von de jure und de facto. Klare Folgerung für die Praxis daraus: Wer kein solches Zeugnis hat, sollte auf irgendeine andere Weise glaubhaft darlegen können, dass er Übersetzer ist. Das Hauptkriterium ist eben die auf der beruflichen Qualifikation beruhende Tätigkeit.

Quereinsteiger können das oft ganz leicht belegen: Wer eine akademische Ausbildung hat, nimmt eben die und nennt sich Fachübersetzer für das Gebiet XY. Zusätzlich kann er noch darauf hinweisen, dass er in der Zielsprache (schriftlich!) "gut" ist (ebenfalls aufgrund seiner Ausbildung). Auch mit Erfahrung kann man argumentieren. Allein mit "Ich bin Übersetzer, weil ich das so ins Formular geschrieben habe" kommt man oft nicht weiter.

Und: Ob bei Behörden, ob bei der Bank oder beim TÜV, man kann nie voraussetzen, dass der Sachbearbeiter in allem firm ist. Speziell den Finanzämtern laufen die guten Leute weg, nämlich raus in die freie Wirtschaft. Was Einsprüche angeht, ist meine persönliche Strategie so: "Tja, Herr/Frau X, ich bin sicher, dass meine Auffassung richtig ist. Ich kann Ihnen das auch gern genau begründen. Es ist doch so, dass ... Wenn es unbedingt sein muss, mache ich natürlich gern einen formgerechten Einspruch mit ausgefeilter juristischer Begründung, aber Sie könnten auch meiner formlosen Beschwerde stattgeben. Außer natürlich, wenn Sie ganz genau wissen, dass ich im Unrecht bin und dass die Einspruchsstelle das auch so sehen wird.")
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Gewerbeanmeldung als Übersetzer ??? (Deutschland)






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