Beglaubigte Übersetzung Abizeugnis aus Baden-Württemberg durch in Bayern ermächtigten Übersetzer?
Thread poster: Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger  Identity Verified
Local time: 16:15
French to German
+ ...
Jan 23, 2019

Hallo allerseits,

darf ein in Bayern ermächtigter Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung eines baden-württembergischen Abiturzeugnisses vornehmen? Ich hatte den Fall noch nie, dass ich es mit einer Urkunde aus einem anderen Bundesland zu tun hatte...

Ich vermute, dass das gar nicht geht oder zumindest Schwierigkeiten machen könnte, oder??

Bin gespannt auf Eure Beiträge!!

Schönen Abend noch!
Jutta


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
Germany
Local time: 16:15
Member (2002)
English to German
+ ...
Frühere Diskussion und ZPO Jan 23, 2019

Hallo Jutta,

dazu gab es hier im Forum bereits im Jahr 2012 eine Diskussion, deren Link sich hier seltsamerweise gerade nicht einkopieren lässt. In dieser Diskussion hat sich u. a. Claus Sprick wie folgt geäußert:

------------------------------

"§ 142 Abs. 3 ZPO alte Fassung: Jul 13, 2012

(3) Das Gericht kann anordnen, daß von den in fremder Sprache abgefaßten Urkunden eine Übersetzung beigebracht werde, die ein nac
... See more
Hallo Jutta,

dazu gab es hier im Forum bereits im Jahr 2012 eine Diskussion, deren Link sich hier seltsamerweise gerade nicht einkopieren lässt. In dieser Diskussion hat sich u. a. Claus Sprick wie folgt geäußert:

------------------------------

"§ 142 Abs. 3 ZPO alte Fassung: Jul 13, 2012

(3) Das Gericht kann anordnen, daß von den in fremder Sprache abgefaßten Urkunden eine Übersetzung beigebracht werde, die ein nach den Richtlinien der Landesjustizverwaltung hierzu ermächtigter Übersetzer angefertigt hat.
http://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/142.html

"**der** Landesjustizverwaltung" wurde manchmal als "der jeweiligen Justizverwaltung des Landes, dem das Gericht angehört" interpretiert.

Neue Fassung "in **einem** Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils **gleichgestellt** ist" stellt klar, dass es sich auch um die Ermächtigung oder Bestellung in einem anderen Bundesland handeln darf (die in einigen Bundesländern vorgesehene Vereidigung wurde offenbar übersehen).

"gleichgestellt": Mit dieser Änderung "wird die veränderte Rechtslage in den Ländern berücksichtigt, die ihre Vorschriften zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie zugunsten von Übersetzerinnen und Übersetzern aus **anderen EU-Mitgliedstaaten** erweitert haben. Soweit die landesrechtlichen Vorschriften eine Gleichstellung von Personen aus anderen Mitgliedstaaten der EU mit den nach Landesrecht ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern vorsehen, wird nun ausdrücklich klargestellt, dass § 142 Absatz 3 ZPO auch die von diesen Personen gefertigten Übersetzungen erfasst."
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0539-10.pdf - dort Seite 22
... "

--------------------------------

Hinter den Stand des Jahres 2012 dürfte man ja inzwischen nicht zurückgefallen sein. Ich verweise dazu auch https://dejure.org/gesetze/ZPO/142.html (§ 142 Abs. 3 ZPO). Demnach dürfte es dir grundsätzlich möglich sein, eine solche Beglaubigung vorzunehmen.

Viele Grüße

Steffen

[Edited at 2019-01-23 18:48 GMT]
Collapse


 
Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger  Identity Verified
Local time: 16:15
French to German
+ ...
TOPIC STARTER
Danke für die superausführliche Antwort, Steffen! Jan 23, 2019

Es sollte also eigentlich gehen...

Und dennoch könnte es möglicherweise Probleme geben. Eine Kollegin schrieb mir vorhin:

"Ich habe die Scheidungspapiere meiner Schwägerin aus NRW übersetzt, das wollten die Behörden dort nicht anerkennen. Am Schluss ging es doch, aber es war schwierig."

Es geht auch gar nicht um eine Übersetzung, die ich selbst durchführen kann oder möchte. Ich möchte nur der Person, die das Abizeugnis übersetzen lassen will (und
... See more
Es sollte also eigentlich gehen...

Und dennoch könnte es möglicherweise Probleme geben. Eine Kollegin schrieb mir vorhin:

"Ich habe die Scheidungspapiere meiner Schwägerin aus NRW übersetzt, das wollten die Behörden dort nicht anerkennen. Am Schluss ging es doch, aber es war schwierig."

Es geht auch gar nicht um eine Übersetzung, die ich selbst durchführen kann oder möchte. Ich möchte nur der Person, die das Abizeugnis übersetzen lassen will (und die aus meinem Bekanntenkreis ist), klare Informationen geben, so dass es damit möglichst keine Schwierigkeiten gibt.
Collapse


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
Germany
Local time: 16:15
Member (2002)
English to German
+ ...
Möglicherweise ... Jan 23, 2019

... sperren sich einige Ämter/Behörden noch immer - trotz der nun klareren Rechtslage (die Claus damals erläutert hatte). Leider finden sich unter https://bdue.de/der-beruf/beeidigte keine klaren Hinweise zum Thema. Du könntest dich dazu aber z. B. auch an Corinna Schlüter-Ellner vom BDÜ wenden, die auf juristische Themen und Urkundenübersetzungen spezialisiert ist und dazu auch Seminare anbiet... See more
... sperren sich einige Ämter/Behörden noch immer - trotz der nun klareren Rechtslage (die Claus damals erläutert hatte). Leider finden sich unter https://bdue.de/der-beruf/beeidigte keine klaren Hinweise zum Thema. Du könntest dich dazu aber z. B. auch an Corinna Schlüter-Ellner vom BDÜ wenden, die auf juristische Themen und Urkundenübersetzungen spezialisiert ist und dazu auch Seminare anbietet - einfach mal in der Datenbank unter https://suche.bdue.de nach ihrem Namen suchen, und du findest ihren Eintrag mit den Kontaktdaten

Viele Grüße

Steffen
Collapse


 
Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger  Identity Verified
Local time: 16:15
French to German
+ ...
TOPIC STARTER
Danke:-) Jan 23, 2019

Vielen Dank, Steffen!!!

 
Katrin Braams
Katrin Braams  Identity Verified
Germany
Local time: 16:15
Member (2018)
English to German
+ ...
Kein Problem Jan 24, 2019

Meines Wissens gilt die Ermächtigung für ganz Deutschland. Dies wurde mir von der ermächtigenden Justizbehörde auf jeden Fall so gesagt. Da im Bundesland meines Wohnsitzes, Niedersachsen, einige Jahre lang keine Ermächtigungen vorgenommen wurden, habe ich mich damals in NRW ermächtigen lassen. In diesem Zusammenhang habe ich mich natürlich erkundigt, ob ich auch Dokumente aus anderen Bundesländern beglaubigen darf. Da ich nah an der Landesgrenze wohne, kommen meine Kunden sowohl aus NRW ... See more
Meines Wissens gilt die Ermächtigung für ganz Deutschland. Dies wurde mir von der ermächtigenden Justizbehörde auf jeden Fall so gesagt. Da im Bundesland meines Wohnsitzes, Niedersachsen, einige Jahre lang keine Ermächtigungen vorgenommen wurden, habe ich mich damals in NRW ermächtigen lassen. In diesem Zusammenhang habe ich mich natürlich erkundigt, ob ich auch Dokumente aus anderen Bundesländern beglaubigen darf. Da ich nah an der Landesgrenze wohne, kommen meine Kunden sowohl aus NRW als auch aus Niedersachsen und die Dokumente sind auch bunt gemischt für/von niedersächsische(n)/nordrhein-westfälische(n) Behörden. In den neun Jahren seit meiner Ermächtigung hat es noch nie eine Beschwerde/Rückfrage wegen dieses Themas gegeben.Collapse


 
Jutta Deichselberger
Jutta Deichselberger  Identity Verified
Local time: 16:15
French to German
+ ...
TOPIC STARTER
Dir auch herzlichen Dank, Katrin! Jan 24, 2019

Danke für Eure interessanten Beiträge.

Früher ging das nicht. Ich bin für Bayern ermächtigt und habe - vor fast 30 Jahren! - mal ein paar Jahre in Baden-Württemberg gewohnt. Als ich damals dem Würzburger Landgericht ahnungslos meine neue Adresse mitgeteilt habe, hat man mir erstmal meine Ermächtigung wieder "abgenommen" und ich habe ziemlich dumm geschaut. Als ich dann ein paar Jahre später wieder in Bayern gewohnt habe, war alles wieder okay. Aber das ist, wie gesagt, Schn
... See more
Danke für Eure interessanten Beiträge.

Früher ging das nicht. Ich bin für Bayern ermächtigt und habe - vor fast 30 Jahren! - mal ein paar Jahre in Baden-Württemberg gewohnt. Als ich damals dem Würzburger Landgericht ahnungslos meine neue Adresse mitgeteilt habe, hat man mir erstmal meine Ermächtigung wieder "abgenommen" und ich habe ziemlich dumm geschaut. Als ich dann ein paar Jahre später wieder in Bayern gewohnt habe, war alles wieder okay. Aber das ist, wie gesagt, Schnee von vorgestern...

In meinem Fall geht es um die Tochter von Nachbarn, die ein Studium in Sydney beginnen möchte und dafür eine beglaubigte Übersetzung ihres Abizeugnisses braucht. Ich denke inzwischen, dass es egal sein sollte, wenn ihr Zeugnis (aus Baden-Württemberg) von einem bayerischen Übersetzer beglaubigt wird, weil sie es ja schließlich am anderen Ende der Welt vorlegt und da sowieso niemand weiß, dass das hier in Deutschland manchen Beamten möglicherweise aufstößt...

Schönen Tag noch allerseits!

Jutta
Collapse


 


There is no moderator assigned specifically to this forum.
To report site rules violations or get help, please contact site staff »


Beglaubigte Übersetzung Abizeugnis aus Baden-Württemberg durch in Bayern ermächtigten Übersetzer?






TM-Town
Manage your TMs and Terms ... and boost your translation business

Are you ready for something fresh in the industry? TM-Town is a unique new site for you -- the freelance translator -- to store, manage and share translation memories (TMs) and glossaries...and potentially meet new clients on the basis of your prior work.

More info »
Anycount & Translation Office 3000
Translation Office 3000

Translation Office 3000 is an advanced accounting tool for freelance translators and small agencies. TO3000 easily and seamlessly integrates with the business life of professional freelance translators.

More info »