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This question was closed without grading. Reason: Other
English to German translations [PRO] Marketing - Marketing / Market Research
English term or phrase:Use of hiven in words with brands (general)
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage in ein Forum oder hierhin gehört (wenn sie in ein Forum gehört, bitte angeben, in welches).
Jedenfalls übersetze ich gerade einen Text, in dem es von Markennamen und Markennamen/Modellen die das TM-Zeichen tragen, wimmelt. Muss man bei Substantiven mit Markennamen die aus mehreren Namen bestehen, wirklich ein Bindestrich setzen oder Anführungszeichen verwenden (erfundenes Beispiel: My-Quick-Step-Gerät oder My-Quick-Step™-Gerät, bzw. „My Quick Step“-Gerät.
In manchen Fallen müsste ich dann vier Bindestriche in einem Namen einfügen und die Anführungszeichen gefallen mir auch nicht, wenn der ganze Text dann voller Anführungszeichen steckt.
Würde ein Bindestrich reichen? Z. B. My Quick Step-Gerät. Oder könnte ich das Bindestrich auch ganz weglassen?
Danke für die Diskussion. Ich will hier nicht unbedingt Recht behalten, aber ich suche seit Jahren immer mal wieder Belege für die juristischen Begründungen für den Umgang mit Bindestrichschreibungen und habe immer noch keine gefunden. Vielleicht klappt es diesmal. <br>
Rolf, zu deinem ersten Punkt gerade: Das verstehe ich so, dass sich Ferrero juristisch dagegen wehren kann, wenn ich hier und jetzt "Kinder-Country von Ferrero ist mein Lieblingsriegel" schreibe (Schreibung auf der Packung "Kinder country"). Habe ich das richtig verstanden? Gibt es da einschlägige Vorschriften oder Beispiele in der Literatur?<br>
Zum zweiten Punkt: Das verstehe ich so, dass der Markenschutz eben nicht die juristische Begründung dafür liefert, dass in der Kommunikation eines Unternehmens nur eine bestimmte Schreibweise verwendet werden soll. Das wäre dann eine reine Marketingentscheidung ohne juristischen Hintergrund und die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln auf Mercedes-Benz-Fahrzeuge, Nike-Schuhe und SDL-Trados-Produkte müsste bei Übersetzungen für Mercedes, Nike bzw. SDL nur mit dieser Marketingabteilung abgeklärt werden.
@Matthias: "Bedeutet der Markenschutz nicht nur, dass niemand sonst diese Marke (für eigene Produkte) verwenden darf? "
Der Markeninhaber hat alle einschlägigen Rechte, mit Ausnahme derjenigen, die ihm gesetzlich ausdrücklich beschnitten sind. Da er das Recht hat, der Person X die Verwendung der Marke grundsätzlich zu verbieten, hat er natürlich auch das schwächere Recht, der Person X die Verwendung nur dienstags oder nur in grüner Farbe oder nur ohne Bindestriche zu erlauben.
"Verbietet es diese Vorschrift auch dem Markeneigentümer selbst, andere Schreibweisen zu verwenden?"
Bei einer reinen Wortmarke erstreckt sich der Schutz auf jede Schreibweise, also darf der Inhaber auch jede Schreibweise benutzen. Wer wollte ihm das denn auch verbieten, und mit welchem Argument? Es geht ja im Markenrecht nur um den Schutz der Markeninhaber vor den Aktivitäten Dritter. Eine Marke verdient als solche natürlich keinen Schutz.
@Matthias: "Das finde ich nicht, wohl aber §50 Rechtschreibregeln"
Oh, tatsächlich, ich sehe, dass das heute im Duden nicht mehr so drinsteht. In früheren Auflagen stand es ausdrücklich drin, und es stand sogar dabei, dass das selbst dann gilt, wenn auf dem Straßenschild etwas anderes steht.
Heute steht da stattdessen: "Abweichende Einzelfestlegungen durch die jeweils zuständigen Behörden kommen jedoch vor." Und so ist es auch richtiger, denn die Behörde (aber nicht die Nachkommen von Albrecht Dürer) hat das alleinige Recht an allen Straßennamen.
Jedenfalls gibt es im Duden auch heute noch Sonderregeln für Straßennamen: K 161, K 162, K 163. Das angegebene Beispiel "La-Plata-Mündung" ist übrigens fragwürdig: "La Plata" als Eigenname ist kein Fluss, und der erste Bestandteil ("La") ist kein Eigenname. Also dürfte man im Analogieschluss auch "Am-Rhein-Ufer 4711" als Adresse schreiben ...
@Rolf: Stimmt, hier wurde das Argument "Gefährdung des Markenschutzes" nicht genannt, das hatte ich aus anderen Diskussionen zum Thema und aus mindestens einem Style Guide eines Unternehmens, der die Unveränderbarkeit der Marke in der Unternehmenskommunikation so begründete.
"Über die Schreibweise bestimmt der Eigentümer und niemand sonst. Wenn er eine bestimmte Schreibweise benutzt, hat er damit eine Vorgabe gemacht, und niemandem steht es zu, aus eigenem Gusto davon abzuweichen." Frage 1: Welche Vorschrift besagt das? Bedeutet der Markenschutz nicht nur, dass niemand sonst diese Marke (für eigene Produkte) verwenden darf? Frage 2: Verbietet es diese Vorschrift auch dem Markeneigentümer selbst, andere Schreibweisen zu verwenden?
@Rolf: "Die Bindestrichschreibweise bei Straßennamen ist im Duden explizit so festgelegt, nur deshalb ist sie korrekt."
Das finde ich nicht, wohl aber §50 Rechtschreibregeln: "Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile Eigennamen sind." Aus den Beispielen: Albrecht-Dürer-Allee, Albert-Einstein-Gedenkstätte, La-Plata-Mündung, am Lago-di-Como-seitigen Abhang
Nochmal zu: "Mein Argument für Bindestriche in solchen Situationen ist, dass die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln, also in diesem Fall das Setzen der Bindestriche, die Schreibweise des Namens überhaupt nicht verändert."
Ob jemand beim Lesen des Worts "Karl-Moik-Stiftung" stutzt und sagt "He, wie kommen die auf diese Schreibweise? Karl Moik schrieb sich doch nicht Karl-Moik"? Die Schreibweise der Zusammensetzung ändert nach meiner Auffassung nicht die Schreibweise des Einzelelements.
@Matthias. "Bisher hat mir niemand einen Beleg zeigen können, dass die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln auf eine Wortmarke den Markenschutz gefährdet."
Das hat ja auch niemand behauptet. Bei einer reinen Wortmarke wird der Schutz nicht tangiert. ABER: Über die Schreibweise bestimmt der Eigentümer und niemand sonst. Wenn er eine bestimmte Schreibweise benutzt, hat er damit eine Vorgabe gemacht, und niemandem steht es zu, aus eigenem Gusto davon abzuweichen. Es ist rechtlich seine Marke und er bestimmt über ihre Verwendung. So, wie der Eigentümer einer Wiese darüber bestimmt, wer darauf herumläuft.
Man kann auch fragen, wie es mit anderen Alphabeten aussieht. Dabei muss man gar nicht mal an Kyrillisch oder Griechisch denken: Es gibt ja Dutzende lateinischer Schriftzeichen, die man im Deutschen nicht benutzt. Nur zufällig benutzt das Englische eine Untermenge der zum Deutschen gehörenden Buchstaben. Was mache ich bei einer schwedischen Marke, die ein Å enthält? Ein A oder doch lieber ein O?
@Matthias. "Mein Argument für Bindestriche in solchen Situationen ist, dass die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln, also in diesem Fall das Setzen der Bindestriche, die Schreibweise des Namens überhaupt nicht verändert."
Unterscheidet sich das bekannte (IMHO sprachlich fragwürdige) "DaimlerChrysler" in der Schreibweise nicht von "Daimler-Chrysler" und "Daimler Chrysler"? Wo ist die Grenze, ab der es ein Unterschied ist?
"Auch wenn auf einem Straßenschild "Ferdinand-Porsche-Straße" steht, ist die Schreibweise des Namens immer noch 'Ferdinand Porsche' und die Stadt hat nicht eigenmächtig diese Schreibweise geändert."
In deinem Beispiel handelt es sich um 2 Namen, die 2 unterschiedliche Objekte bezeichnen. Das eine Objekt ist die Straße aus Sand und Stein, dieses Objekt hat die Stadt geschaffen, und sie kann es nennen, wie sie möchte. Das andere Objekt ist der Mensch Ferdinand Porsche. Eine Wortmarke ist aber nur ein einziges Objekt. Eine Wortmarke hat auch gar keinen Namen, sie ist eine untrennbare Einheit von Objekt und Name. (Nebenbei: Die Bindestrichschreibweise bei Straßennamen ist im Duden explizit so festgelegt, nur deshalb ist sie korrekt.)
Rolf, aber ein Logo ist eine Bildmarke, keine Wortmarke, oder? Edit: Und selbst wenn nicht: Welche Vorschrift verbietet es dem Inhaber der Wortmarke "Wort Marke", in seinen Texten neben der Konstruktion "die Produkte von Wort Marke" auch die Konstruktion "die Wort-Marke-Produkte" zu verwenden? Was wären die rechtlichen Konsequenzen und wo steht das? Das konnte mir noch niemand belegen.
Doch. Das Setzen von Bindestrichen kann die Schreibweise eines Namens radikal ändern, wenn es sich beim Namen um ein sog. Logo handelt. Wenn in diesem Logo zwischen den beiden Wörtern kein Bindestrch steht, darf man nicht plötzlich einen Bindestrich setzen, wenn hinten ein weiteres Wort angehägt wird.Letzteres natürlich mit Bindestrich.
Zunächst mal ist klar, dass man den Wünschen des Kunden bezüglich der Schreibweise seiner Marken folgen sollte. Aber: Mein Argument für Bindestriche in solchen Situationen ist, dass die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln, also in diesem Fall das Setzen der Bindestriche, die Schreibweise des Namens überhaupt nicht verändert. Auch wenn auf einem Straßenschild "Ferdinand-Porsche-Straße" steht, ist die Schreibweise des Namens immer noch "Ferdinand Porsche" und die Stadt hat nicht eigenmächtig diese Schreibweise geändert. Bisher hat mir niemand einen Beleg zeigen können, dass die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln auf eine Wortmarke den Markenschutz gefährdet.
Ich hätte hier auch niemals Anführungszeichen gesetzt. Ich hatte mich nur gewundert, dass so manche vermutliche Experten dies als Lösung angeben und wollte deshalb nochmal nachhaken. Übrigens, magst du deine Antwort für die Punktevergabe eingeben?
"Anführungszeichen [...) sind m.E. eine absurde Idee"
Wie man hier in den Beiträgen sieht, wissen 99 % der ins Deutsche Übersetzenden gar nicht, wozu Anführungszeichen dienen. Meist lassen sie sie fälschlicherweise weg. Beispielsatz: Muss hinter den Elefanten ein Komma?
Genau, diese Erklärung der Duden-beratung hatte mich auch verwirrt. Es reicht also aus, wenn wie in Rolf Kellers Beispiel nur ein Bindestrich gesetzt wird, korrekt?
Selbst die DUDEN-Online-Beratung stand bei einer entsprechenden Frage von mir neben den Schuhen, indem sie erklärte, es müssten auf alle Fälle alle Bindestriche gesetzt werden.
Marken sind rechtlich geschützt, deswegen soll/darf man ihre Schreibweise ebensowenig verändern wie Unternehmensnamen. Es heißt also z. B. "ein Hewlett Packard-Computer". Ggf. kann man das Schönheitsproblem umgehen, indem man dafür "ein Computer von Hewlett Packard" oder "ein Computer der Marke Hewlett Packard" schreibt (je nachdem, ob es eine Marke oder ein Unternehmensname ist).
"Markennamen" gibt es in D seit 20 Jahren eigentlich nicht mehr, das nennt sich heute "Marken", in unserem Fall "Wortmarken" (womit das "-name" dann keinen Sinn mehr hat", denn die Marke IST ja ihr eigener Name). https://de.wikipedia.org/wiki/Wortmarke